Grunddienstbarkeit

Eine Grunddienstbarkeit ist ein Recht, das jemand auf einem fremden Grundstück hat – und das im Grundbuch steht.

Ein häufiges Beispiel ist das Wegerecht: Jemand darf über ein fremdes Grundstück gehen oder fahren, um sein eigenes Grundstück zu erreichen.

Auch das Recht, Leitungen zu verlegen oder eine Mauer an das Nachbarhaus anzubauen, kann eine Grunddienstbarkeit sein.

Solche Rechte bleiben bestehen, auch wenn das Grundstück verkauft wird. Sie gelten dauerhaft und sind für Käufer verbindlich. Deshalb sollte man beim Kauf immer prüfen, ob es solche Einträge im Grundbuch gibt.

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